Die Partikelmaske POWSTAY PM01A von EasyCHEE erfüllt die Anforderungen der Europäischen Norm EN149:2001 + A1:2009 "Atemschutzgeräte / Partikelfiltrierende Halbmasken" zum Schutz gegen Partikel und entspricht den Anforderungen der Schutzklasse FFP2 in dieser Norm. Somit bietet sie wirksamen Schutz gegen nicht leichtflüchtige feste und flüssige Partikel (Stäube, Rauche, Aerosole, Aerosolnebel).
Leistungsübersicht:
- Atemschutzmasken der DIN Norm EN 149:2001 mit A1:2009, Schutzklasse FFP2
- 5-lagige Filterung, gepolsterte Nasenbügel, optional verwendbare Halteklammer
- mit CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung, EG-Baumusterprüfbescheinigung
- deutschsprachige Verpackung sowie darin enthaltene Informationsbroschüre
- GTIN (EAN) Strichcode für den Einzelhandel sowie PZN für Apotheken
Die Maske ohne Ventil filtert sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft und bietet daher nicht nur Eigenschutz, sondern zusätzlich auch Fremdschutz.
In der attraktiv gestalteten Verkaufsverpackung befinden sich zehn hygienisch einzelverpackte, für den sicheren Dauereinsatz optimierte Schutzmasken, sowie eine deutschsprachige Informationsbroschüre. Besonders der hohe Tragekomfort und das leichte Einatmen eignen sich für eine lange Verwendung. Flach gefaltet und einzeln verpackt, eignen sich die Masken auch ideal zum Mitnehmen.
POWSTAY PM01A hat das vollständige europäische Konformitätsbewertungsverfahren mit der EG-Baumusterprüfung bestanden. Die Maske trägt ein CE-Zeichen mit vierstelliger Kennnummer der Benannten Stelle und ist allumfassend zertifiziert. Damit können Sie sich sicher sein, dass unsere Masken den notwendigen Schutz liefern.
Neben dem GTIN- (EAN-) Strichcode für den Einzelhandel, besitzen die Atemschutzmasken auch eine Pharmazentralnummer (PZN) für Apotheken.
Sonderpreise für Einzelhandel, Apotheken, medizinische und Pflegeeinrichtungen auf Nachfrage!
Lieferumfang: 10 einzeln verpackte Atemschutzmasken in der Verkaufsverpackung.
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Versandgewicht: | 0,10 Kg |
Artikelgewicht: | 0,10 Kg |
Inhalt: | 10,00 Maske |
EU-Konformitätserklärung
Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der verantwortliche Hersteller in alleiniger Verantwortung und rechtsverbindlich, dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. Die EU-Konformitätserklärung ist zwingende Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und das Inverkehrbringen des entsprechenden Produktes im Europäischen Wirtschaftsraum.

EU-Konformitätserklärung
EG-Baumusterprüfbescheinigung
Die im europäischen Binnenmarkt angebotene persönliche Schutzausrüstung (PSA) der höchsten Risikokategorie III, zu der auch die Atemschutzmasken gehören, müssen entsprechend der PSA-Verordnung 2016/425 von einer Benannten Stelle gründlich geprüft und zertifiziert werden. Nur beim Vorliegen der Baumusterprüfbescheinigung hat der Hersteller das Recht, die CE-Kennzeichnung auf seinem Produkt anzubringen und es in der EU zu verkaufen.

EG-Baumusterprüfbescheinigung
ISO 9001 Zertifikat des Herstellers
EN ISO 9001 legt die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) fest, denen eine Organisation zu genügen hat, um Produkte und Dienstleistungen bereitstellen zu können, welche die Kundenerwartungen sowie allfällige behördliche Anforderungen erfüllen. Zugleich soll das Managementsystem einem stetigen Verbesserungsprozess unterliegen. Der Hersteller unserer Masken verfügt über ein solches Zertifikat.

ISO 9001 Zertifikat des Herstellers
Informationsbroschüre des Herstellers
Gemäß EU Norm EN 149:2001+A1:2009 muss mit jeder kleinsten handelsüblichen Packung eine Informationsbroschüre des Herstellers in der offiziellen Sprache des Bestimmungslandes mitgeliefert werden. Diese Informationsbroschüre ("Beipackzettel") muss alle notwendigen Informationen enthalten über Anwendung, Gebrauch und Lagerung der Ausrüstung.

Informationsbroschüre des Herstellers
Allgemeine Produktinformationen
POWSTAY PM01A ist keine lediglich temporär zugelassene KN95 "Corona Pandemie Atemschutzmaske". Sie behält somit auch nach der baldigen Aufhebung der Pandemie-Notfallverordnung die europäische Zulassung als zeitlich unbegrenzt zertifizierter FFP2-Atemschutz. In der PDF Datei finden Sie weitere Informationen zur unseren Atemschutzmaske.

Allgemeine Produktinformationen